BGH: Auch automatisch generierte Bestätigung des E-Mail unzulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Das AG Stuttgart – Bad Cannstatt und das LG Stuttgart hatten entschieden, dass eine Mail unzulässig ist, mit der automatisch der Eingang einer Mail bestätigt wird, wenn in dieser bestätigenden Mail Werbung enthalten ist. Der BGH hat nun die Entscheidungen der beiden Instanzen bestätigt.

 

 

 

BGH vom 15.12.2015; VI ZR 134/15

K&R 2016, S. 179

Stichworte: E-Mail, Bestätigung


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