KG: Auf zusätzliche Gebühr für Sitzplatzreservierung erst bei Buchung der Sitzplatzreservierung hingewiesen werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Auf der Website eine Fluggesellschaft musste ein Besucher erst die gewünschte Flugverbindung eingeben, dann der gewünschte Flug ausgesucht und der Tarif ausgesucht werden, worauf eine Übersicht über die Reise erschien und im vierten Schritt schließlich die Kontaktdaten eingetragen werden mussten. Erst in diesem Rahmen wurde die Möglichkeit einer Sitzplatzreservierung angeboten, für die ein gesonderter Betrag von 10 Euro pro Strecke anfiel.

 

 

 

Das KG war der Meinung, dass die Kosten für die Sitzplatzreservierung fakultative Zusatzkosten darstellten, die beim Beginn des Buchungsvorganges (der Reser-vierung des Sitzplatzes) und nicht schon bei der Buchung der Reise genannt werden müssen. Eine Irreführung liege daher nicht vor.

 

 

 

KG vom 17.10.2015; Az. 5 U 4514/14

 

WRP 2016, S. 261

 

Stichworte: Sitzplatzreservierung, Irrtum


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