OLG Celle: Streitwert bei Urheberrechtsverstößen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Der Streitwert bei Verletzung eines Urheberrechtes berechnet sich nach dem wirtschaftlichen Wert in Höhe einer Lizenzgebühr, also dem Wert, der zu bezahlen gewesen wäre, wenn der Verletzer beim Urheber um Erlaubnis zur Nutzung angefragt hätte. Auch die Intensität, der Umfang und die Dauer der Rechtsver-letzung, der Gewinn und Umsatz für den Verletzer, die Bekanntheit und Aktualität des Werkes bzw. seines Urhebers, der Zinsvorteil des Verletzers und der Zeitraum zwischen Verletzung und Verurteilung zur Zahlung sind bei der Festsetzung des Streitwertes in Betracht zu ziehen. Generalpräventive Aspekte sind allerdings außer Acht zu lassen.

 

 

 

OLG Celle vom 13.5.2016; Az. 13 W 36/16

 

WRP 2016, S. 907

 

Stichworte: Urheberrecht, Verstoß


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