OLG Köln: Kleine Abweichung bei Verwendung einer Marke kann        unschädlich sein

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Eine beim Patentamt registrierte Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach der Re-gistrierung so benutzt worden sein, wie sie eingetragen ist. Wird sie dagegen in an-derer Form verwendet, kann der Schutz verloren gehen. Wird dagegen eine Bild-marke immer nur in direktem Zusammenhang mit einem Wortbestandteil verwendet, dann entfaltet die Marke keinen Schutz. In dem der Entscheidung zu Grunde liegen-den Fall wurde ein als Bildmarke eingetragener roter Kreis immer nur mit einem nicht als Marke geschützten Wort und nie isoliert verwendet.

 

 

 

OLG Köln vom 26. 6. 2015; Az.  6 U 154/14

GRUR - RR 2015, S. 471

Stichworte: Patentamt, Marke


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