OLG München: Kriterien für den Streitwert bei gewerblichen Fotos

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Zu der Festlegung des Streitwertes im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wegen Unterlassung der Verwendung von Fotos ohne Genehmigung des Urhebers

 

gibt es zahlreiche Urteile. Vom Streitwert hängen dann die Verfahrenskosten ab, also die Kosten des Gerichtes und der Anwälte. Für reine Produktfotos werden in der Regel andere Werte festgelegt als für private. Bei der Bewertung spielt der im Antrag angegebene Wert ebenso eine Rolle wie das Motiv und die Qualität der Aufnahme, die Dauer und der Umfang der (unberechtigten) Nutzung, die Bekanntheit des Fotografen. Die festgesetzten Beträge können von 2000 bis zu 15.000 Euro reichen. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hielt das OLG München einen Streitwert von 15.000 Euro für einen Unterlassungsantrag für angemessen und ausreichend (Hinweis: Streitwert für Unterlassung, nicht Schadenersatz!)

 

 

 

OLG München vom 10.4.2015, Az. 6 W 2204/14

 

ZUM 2015, S. 585

 

Stichworte: Streitwert


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht