OLG München: Kriterien für den Streitwert bei gewerblichen Fotos
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Zu der Festlegung des Streitwertes im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wegen Unterlassung der Verwendung von Fotos ohne Genehmigung des Urhebers
gibt es zahlreiche Urteile. Vom Streitwert hängen dann die Verfahrenskosten ab, also die Kosten des Gerichtes und der Anwälte. Für reine Produktfotos werden in der Regel andere Werte festgelegt als für private. Bei der Bewertung spielt der im Antrag angegebene Wert ebenso eine Rolle wie das Motiv und die Qualität der Aufnahme, die Dauer und der Umfang der (unberechtigten) Nutzung, die Bekanntheit des Fotografen. Die festgesetzten Beträge können von 2000 bis zu 15.000 Euro reichen. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hielt das OLG München einen Streitwert von 15.000 Euro für einen Unterlassungsantrag für angemessen und ausreichend (Hinweis: Streitwert für Unterlassung, nicht Schadenersatz!)
OLG München vom 10.4.2015, Az. 6 W 2204/14
ZUM 2015, S. 585
Stichworte: Streitwert