OLG Nürnberg: Eigene drei Sterne ohne Prüfung unzulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Auf dem Hotelportal “hotel.de“ waren Hotels mit einem 5 zackigen Sternsymbol versehen, das auf eine besondere Qualität hinweisen sollte. Das OLG Nürnberg Verbot diese Werbung nun. Bei einer Werbung mit Sternen für einen Hotelbetrieb gehe das Publikum davon aus, dass dieses Hotel durch eine neutrale unabhängige Stelle anhand objektiver Kriterien geprüft worden sei. Wenn aber – wie hier - die Sterne nur aufgrund der Selbsteinschätzung des Hotels und auf Kundenzuschriften beruhten, sei dies irreführend, wenn diese Bewertungskriterien nicht klar und eindeutig kommuniziert wurden.

 

 

 

OLG Nürnberg vom 19.4.2016; Az. 3 U 1974/14
Fundstelle: Eigene

 

Stichworte: Hotel, Bewertung, Irrtum


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