EuGH: „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“, “Joghurt“
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Die Bezeichnungen „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“,“ Joghurt“ dürfen nach Auffassung des EuGHs nicht für rein pflanzliche Produkte verwendet werden. Auch wenn darauf hingewiesen und klargestellt werde, dass „Soyatoo Tofubutter“, „Pflanzenkäse“,“Veggi-cheese“,“Cream“ aus pflanzlichen Produkten hergestellt worden sei und dies auch ausreichend klargestellt werde, Bezeichnungen seien nach europäischem Recht tierischen Produkten vorbehalten.
EuGH vom 14.6.2017; Az. Rs. C -422/16
IPRB 2017,172
Stichworte: Pflanzliche Produkte, Milchprodukte, Hinweise nicht ausreichend, Bezeichnung