EuGH: „Fuck ju Göhte“ - als Unionsmarke nicht eintragbar
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Eine Filmgesellschaft meldete den Titel “Fuck ju Göhte“ eines von ihr produzierten Filmes als Unionsmarke an. Der EuGH war der Auffassung, dass die Marke wegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung bzw. die guten Sitten nicht einge-tragen werden könne. Die Kammer sei der Auffassung, dass der Ausdruck „Fuck ju Göhte“ ohne jegliche sexuelle Bedeutung verwendet werden könne. Auch wenn ihm maßgebliche Verkehrskreise keine solche Bedeutung beimäßen, sei er geschmacklos und anstößig sowie vulgär und deswegen nicht eintragungsfähig.
EuGH vom 4.1.2018 - T - 69/17
WRP 2018, 316
Stichworte: Uninonsmarke, Eintragungshindernisse, guten Sitten, öffentliche Ordnung