OLG Frankfurt: Wann Portalbetreiber Mitteilungen löschen muss
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Der Betreiber eines Internetforums muss von Dritten in sein Forum eingestellte Mitteilungen erst prüfen, wenn eine Beanstandung an ihn konkret herangetragen wurde. Nach Auffassung des OLG Frankfurt trifft ihn aber auch dann nur dann eine Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit und Zulässigkeit der Mitteilung, wenn die Beanstandung konkrete Angaben macht, warum die Mitteilung falsch sein soll. Auch müsste vorgetragen werden, warum eine Rechtsverletzung vorliegen soll. Solange dies nicht der Fall ist, ist der Betreiber nicht verpflichtet, die Mitteilung zu überprüfen.
OLG Frankfurt vom 21.12.2017, Az. 16 U 72/17
GRUR-RR 2018, 168
Stichworte: Pflichten Betreiber Internetforu, Beanstandung, take notice and take down, Richtigkeit und Zulässigkeit, Prüfung