OLG Frankfurt: Vertrag über Adressdatenkauf wegen fehlender Einwilligung unwirksam

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Unternehmen hatte von einem Adresshändler Adressen im Wert von 15.000 Euro zum Zweck der Werbung per E-Mail erworben. Allerdings lag die Einwilligung der Zielpersonen mit der Werbung per E-Mail nicht vor. Das OLG Frankfurt hielt deswegen den gesamten Vertrag über den Erwerb dieser E-Mail-Adressen für unwirksam.

 

 

OLG Frankfurt vom 24.1. 2018; Az. 13 U 165/16

Hessen-Online

Stichworte: Werbung, E-Mail, Adresskauf, Einwilligung, Adressdatenkaufvertrag unwirksam


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht