„You tube“ist kein „Mediendienst“

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Kfz Hersteller hatte ein neues Fahrzeugmodell in YouTube in einem kur­zen Clip vorgestellt. Angaben zum Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges wur­den darin nicht gemacht. Allerdings sind bei der Werbung für PKW nach der so genannten Pkw-EnKVO (= Pkw Energieverbrauchskennzeichnungs-verord­nung) bestimmte Verbrauchsangaben zu machen. Eine Ausnahme davon gibt es für Angaben in Hörfunk - oder audiovisuellen Mediendiensten. Der BGH entschied nun, dass „You tube“ kein derartiger Dienst sei und deswegen auch dort die nach der Verordnung vorgeschriebenen Angaben gemacht werden müssten.

 

   

BGH vom 13.9.2018; Az.: IZR 117/15

 

Stichworte: YouTube, Angaben, Kraftstoffverbrauch


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