BGH: Kunstwerk an Gebäude
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Wenn Kunstwerke sich z.B. an einer Mauer oder einem Gebäude befinden, stellt sich die Frage, ob die Mauer oder das Gebäude abgerissen werden darf, wenn sich an ihnen ein Kunstwerk befindet. In dem der Entscheidung des BGH zu Grunde liegenden Fall hatten zwei Künstler Räume im Keller eines Hauses gestaltet mit Farben, die unter Schwarzlicht leuchteten, einen Brunnen – und einer Sterneninstallation. Nach § 14 Urheberrechtsgesetz (UrhG) hat ein Künstler das Recht, sich gegen die Beeinträchtigungen seines Werkes zur Wehr zu setzen. Der BGH hat dazu festgestellt, dass die Vernichtung eines Werkes als eine derartige Beeinträchtigung anzusehen sei. Bei der Entscheidung, ob diese Vernichtung zulässig ist, sei sorgfältig zwischen den Interessen des Urhebers und denjenigen des Eigentümers abzuwägen.
BGH vom 21.2.2019; Az. I ZR 15/18
Stichworte: Kunstwerk, Gebäude