BGH: Kunstwerk an Gebäude

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Wenn Kunstwerke sich z.B. an einer Mauer oder einem Gebäude befinden, stellt sich die Frage, ob die Mauer oder das Gebäude abgerissen werden darf, wenn sich an ihnen ein Kunstwerk befindet. In dem der Entscheidung des BGH zu Grunde liegen­den Fall hatten zwei Künstler Räume im Keller eines Hauses gestaltet mit Farben, die unter Schwarzlicht leuchteten, einen Brunnen – und einer Sterneninstallation. Nach § 14 Urheberrechtsgesetz (UrhG) hat ein Künstler das Recht, sich gegen die Beeinträchtigungen seines Werkes zur Wehr zu setzen. Der BGH hat dazu festge­stellt, dass die Vernichtung eines Werkes als eine derartige Beeinträchtigung anzu­sehen sei. Bei der Entscheidung, ob diese Vernichtung zulässig ist, sei sorgfältig zwi­schen den Interessen des Urhebers und denjenigen des Eigentümers abzuwägen.

 

 

BGH vom 21.2.2019; Az. I ZR 15/18


Stichworte: Kunstwerk, Gebäude


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