BGH: Vorenthaltene Informationen müssen benötigt werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Werden dem Käufer für die Kaufentscheidung wesentliche Informationen vorenthalten, ist dies dann ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und damit wettbewerbswidrig, wenn er spürbar ist. Das bedeutet, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Informationen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

 

 

 

BGH vom 7.3.2019; Az. I ZR 184/17

 

IWW - Abrufnummer 208877

 

 

 

Stichworte: Informationen


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht