BPatG: Werktitel./. Marke ?

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Der Titel eines Werkes (Zeitschrift, Buch, Film etc.) ist grundsätzlich ohne weiteres geschützt, d.h. der Inhaber kann anderen (identischen oder ähnlichen jüngeren) Werktiteln die Verwendung untersagen, wenn sie mit seinem eigenen unmittelbar verwechselbar sind. Aus einem Werktitel kann nach Auffassung des Bundes-patentgerichts (BPatG) aber nicht ohne weiteres gegen angemeldete und/oder eingetragene Marken vorgegangen werden. Ob im Einzelfall eine Ausnahme vorliegt, muss genau geprüft werden.

 

 

 

BPatG vom 19.9.2018; Az. 27 W (pat) 9516
IPRB 2019, S.127

 

Stichworte: Titel, Werk


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