EuG: Marke „Neymar“ gehört nur Neymar

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Für einen Portugiesen war beim Europäischen Patentamt (EPA) eine Marke für das Wort „Neymar“ für Bekleidung und Kopfbedeckungen eingetragen worden. Der bekannte Fußballspieler ging gerichtlich dagegen vor als er davon erfuhr. Das Europäische Gericht (EuG) gab der Klage statt und veranlasste die Löschung dieser Marke. Der Anmelder der Marke sei schon im Zeitpunkt der Anmeldung und der Eintragung bösgläubig gewesen, weil der Fußballspieler auch schon damals in ganz Europa bekannt gewesen sei. Dass er das Wort zufällig ausgewählt habe, glaubten die Richter dem Portugiesen nicht. Ebenso wenig glaubten sie ihm, dass er den Fußballer nicht gekannt habe, auch nicht unter seinem Namen Da Silva Santos Junior.

 

 

 

EuG vom 14.5.2019, Az. T 795/17
IPRB 2019, S. 169

 

Stichworte: Fußballspieler, Marke


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