EuGH: Abgrenzung Verbraucher - Unternehmer
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Der BGH hat sich mit der Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer befasst. Unternehmer müssen im Wettbewerb andere Vorschriften beachten als Verbraucher. So müssen nach der so genannten Verbraucherrichtlinie Kunden bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss erhalten.
Der EuGH hat nun erläutert, dass es für diese Abgrenzung eine Reihe von Kriterien gebe, wenngleich die nicht abschließend seien. Für eine gewerbliche Tätigkeit spreche die Planmäßigkeit des Verkaufs über eine Webseite, das Verfolgen von Erwerbszwecken, der Informationsvorsprung gegenüber dem Verbraucher in Bezug auf ein beworbenes Produkt, die Vergütung oder Erfolgsbeteiligung für den Verkauf, der Erwerb von Waren zum Zweck des Wiederverkaufes. Auch müsse diese Tätigkeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden.
EuGH vom 4.10.2018; C -105/17
IPRB 2018, S. 218
Stichworte:Abgrenzung, Wettbewerb, Unternehmer, Verbraucher