EuGH: Abgrenzung Verbraucher - Unternehmer

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Der BGH hat sich mit der Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unterneh­mer befasst. Unternehmer müssen im Wettbewerb andere Vorschriften beach­ten als Verbraucher. So müssen nach der so genannten Verbraucherrichtlinie Kunden bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss erhalten.

 

 

 

Der EuGH hat nun erläutert, dass es für diese Abgrenzung eine Reihe von Kri­terien gebe, wenngleich die nicht abschließend seien. Für eine gewerbliche Tätigkeit spreche die Planmäßigkeit des Verkaufs über eine Webseite, das Verfolgen von Erwerbszwecken, der Informationsvorsprung gegenüber dem Verbraucher in Bezug auf ein beworbenes Produkt, die Vergütung oder Er­folgsbeteiligung für den Verkauf, der Erwerb von Waren zum Zweck des Wie­derverkaufes. Auch müsse diese Tätigkeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden.

 

 

 

EuGH vom 4.10.2018; C -105/17

 

IPRB 2018, S. 218

 

 

 

Stichworte:Abgrenzung, Wettbewerb, Unternehmer, Verbraucher


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