OLG Frankfurt: „Anstalt“ für Unternehmen irreführend

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die Bezeichnung eines Wirtschaftsunternehmens als „Anstalt“ kann nach Auffassung der Richter am OLG Düsseldorf irreführend sein. Diese Bezeichnung stehe allgemein für die Betätigung der öffentlichen Hand. Es werde so der Eindruck erweckt, hinter dem Unternehmen bestehe eine öffentliche Institution oder zumindest eine Förderung oder Kontrolle durch die öffentliche Hand. Dass es sich jedoch um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handele, könne der Verbraucher nicht erkennen. Im übrigen hafte dafür der Geschäftsführer dieses als GmbH geführten Unternehmens auch persönlich.

 

 

 

OLG Düsseldorf vom 13.12.2018; Az. 2 U 37/18

 

IPRB 2019, S. 170

 

Stichworte: Bezeichnung, Unternehmen


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