OLG Frankfurt: Ordnungsgeld wegen Vergrößerung eines Teilausschnitts Begründet

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Durch Urteil war einem Presseorgan die Verwendung eines bestimmten Fotos untersagt worden. Das Presseorgan veröffentlichte dennoch ein Foto, das allerdings nicht völlig mit dem übereinstimmte, das Gegenstand des Urteils war. Das zweite Foto stellte vielmehr die Vergrößerung eines Teilausschnittes des ersten dar. Das OLG Frankfurt hielt die Entscheidung der ersten Instanz für zutreffend, dass mit der Veröffentlichung des zweiten Fotos in Form einer Vergrößerung eines Ausschnittes aus dem ersten gegen das gerichtliche Verbot verstoßen wurde.

 

 

 

OLG Frankfurt vom 29.1.2019; Az. 16 W 4/19

 

WRP 2019, S. 494

 

Stichworte: Veröffentlichung, Foto, Verstoß


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht