OLG Hamm: Keine 8000 € Schadenersatz für Sekundenvideo

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Reisender nahm eine Gepäckkontrolle auf Video auf und stellte die Aufnahme ins Netz. Der Kontrolleur wehrte sich dagegen, verlangte Unterlassung und Schaden-ersatz in Höhe von 8000 €, weil er unerlaubt gefilmt worden sei. Das OLG Hamm wies diese Klage ab. Die Aufnahme habe ca. 2 Sekunden gedauert, den Kontrolleur nicht der Lächerlichkeit preisgegeben. Sie habe öffentlich stattgefunden, in einem zu­mindest für Besitzer einer Bordkarte öffentlich zugänglichen Bereich und stelle keine schwerwiegende, die Persönlichkeit des Kontrolleurs beeinträchtigende Verletzung dar, auch wenn dieser der Aufnahme nicht zugestimmt hatte.

 

 

 

OLG Hamm vom 22.11.2018; Az. 4 U 140/17

K&R 2019, S. 130

Stichworte: Schadensersatz, Video


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