OLG Köln: Kunstwerk muss trotz „Nichtgefallens“ bezahlt werden
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein Unternehmen hatte einer Künstleragentur den Auftrag zur Anfertigung eines Videoclips mit dem bekannten Stimmenimitator J.K. erteilt. Der erstellte einen Videoclip mit Stimmen verschiedener Prominenter wie Angela Merkel, Barack Obama, Inge Meisel, Queen Elisabeth, Rainer Calmund, Udo Lindenberg, Otto Waalkes, Karl Lagerfeld und Papst Benedikt XVI.
Das Ergebnis gefiel dem Auftraggeber jedoch nicht, weswegen er die Bezahlung verweigerte. Das OLG Köln entschied nun, dass diese Begründung als Ablehnung nicht ausreiche. Wer einen Künstler mit einem Kunstwerk beauftrage, dürfe die Abnahme des fertiggestellten Werkes nicht deshalb verweigern, weil es nicht seinem eigenen Geschmack entspreche, „Nicht gefallen“ reiche nicht.
OLG Köln vom 14.11.2018; Az. 11 U 71/18
Stichworte: Kunstwerk, Ablehnung, Auftrag