OLG Koblenz: Makler geht wegen falscher Information leer aus

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Makler hatte den Käufer einer Eigentumswohnung über den Abstimmungsmodus und die Zahl der Miteigentümer falsch informiert und erklärt, dass die Teilungs-erklärung noch nicht vorliege. Dies war falsch, denn all diese Informationen waren dem Sohn des Maklers bekannt, mit dem er zusammenarbeitete. Das OLG Koblenz war der Meinung, dass der Makler deswegen seinen Anspruch auf Vergütung verloren habe. Er hätte die Abläufe in seinem Büro so organisieren müssen, dass auch er Zugang zu diesen Informationen gehabt hätte. Er müsse sich auch vorwerfen lassen, dass er dem Käufer nicht erklärt habe, dass seine Informationen nicht von ihm stammten. Er habe sich dadurch grob fehlerhaft verhalten und seinen Maklerlohn verwirkt.

 

 

 

OLG Koblenz vom 2.5.2019; Az. 2 U 1482/18

 

Stichworte: Makler, Informationen


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